Rechtsanwältin Eva Racky

„Sie scheut sich nicht davor ungewöhnliche Wege zu denken und auch mal unbequem zu werden; und wenn es jemanden gibt, dem dann doch noch eine Lösung einfällt, dann ist es Eva Racky.“

Eva Racky verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung, Vertretung und Verteidigung über alle wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten hinweg. Sie ist eine leidenschaftliche Prozessanwältin und Kennerin des Revisionsrechts. Besonders gefragt ist ihre Kompetenz, wenn es um die Vertretung von Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) in berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren geht. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht.

 

Eva Racky ist Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main.

Vita
  • Studium der Rechtswissenschaften | Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
  • Zulassung als Rechtsanwältin 2004
  • Dierlamm Rechtsanwälte in Wiesbaden, seit 2009 als Partnerin | 2005 – 2019
  • schröder | racky – kanzlei für wirtschaftsstrafrecht mit Sitz in Frankfurt am Main | 2019
  • Referentin für Wirtschaftsstrafrecht beim Fachanwaltslehrgang der Hess. Strafverteidiger e.V.
Mitgliedschaften

AG Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins | Vereinigung hessischer Strafverteidiger e.V. | Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.| Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e.V.

Veröffentlichungen
  • WPO: Neue Verfahrensregeln der Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfer, WPG 2016, 1003 (Racky)
  • Kap. 7 Teil B: Strafbarkeit von Vorständen, Compliance Officern, Mitarbeitern; Teil C: Sanktionen: Bußgelder, Einziehung, Verfall in: Görling/Inderst/Bannenberg, Compliance, 3. Auflage 2017, S. 484 (Racky)